Ihr Bestattungsunternehmen in Berlin-Steglitz

~ Seit über 30 Jahren ~

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Vorsorge

Der Tod tritt sehr plötzlich ins Leben, die wenigsten Menschen sind darauf vorbereitet.

Nach einem Todesfall müssen in sehr kurzer Zeit Entscheidungen getroffen werden und viele Fragen tauchen auf. Wollte Mutter eine Erd- oder Feuerbestattung? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie soll das alles bezahlt werden?
Auf diese und viele weitere Fragen kann dann niemand mehr Antwort geben.

Mit einer Bestattungsvorsorge ist es der Vorsorgende selbst, der entscheidet!

Natürlich kostet dieser Schritt Überwindung, aber die Entlastung der Familie und die Selbstverwirklichung bei der eigenen Trauerfeier spielen eine große Rolle. Denn wer weiß besser als man selbst welche Musik zum Beispiel gespielt werden soll?

Rechtzeitig Vorsorge zu treffen erspart einem selbst und den Angehörigen nicht nur seelische Belastungen, sondern sichert auch die Qualität der Bestattung.

Wir beraten Sie umfassend und sie können selbst entscheiden wie viele Details sie festlegen wollen.
Rufen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen Termin bei uns im Geschäft oder auch kostenlos bei Ihnen zu Hause.

Kurze Einordnung der Begriffe Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Patientenverfügung:

Dort wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Dazu müssen genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall geltend, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden. Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende beinhalten, Wünsche zu Sterbeort und –begleitung, z. B. Sterben in vertrauter Umgebung.
Bis zu dem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern.

Ideal ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.

Vorsorgevollmacht:

Hier beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder teilweise. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln.

Betreuungsverfügung:

Mit dieser Verfügung können Sie verhindern, dass ein amtlich bestellter Betreuer Ihre Geschäfte für Sie übernimmt und regelt, wenn das später einmal nötig wird. Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person Ihres Vertrauens zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht steht ein Betreuer unter gerichtlicher Kontrolle.

Weitere Informationen

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Bestattungsinstitut Nowaczyk

Albrechtstraße 56 / Ecke Siemensstraße
12167 Berlin (Steglitz)

Telefon: 030 - 796 40 88
Telefax: 030 - 796 64 74

E-Mail: info@nowaczyk-bestattungen.de

Geschäftszeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung